Tarife
Mit Auftragserteilung berechnen wir Ihnen für das vorgerichtliche Inkasso eine 1,3 Gebühr
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe der einzuziehenden Forderung.
Für den nachgerichtlichen Forderungseinzug bieten wir Ihnen drei Tarifgruppen an:
As usual -Tarif
Sie erhalten 100 % Ertrag als Auftraggeber. Dafür werden alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.) durch Sie übernommen und eine 1,0 Gebühr sowie eine 0,3 Gebühr je Vollstreckungsauftrag nach dem RVG fällig.
Joint Venture -Tarif
80 % Ertrag für Sie als Auftraggeber. Alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.) werden von Ihnen übernommen. Eine Mindestgebühr von bis zu 1,0 nach dem RVG wird fällig.
Safety - Tarif
50 % Ertrag für Sie als Auftraggeber. Dafür tragen Sie jedoch nur alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.).
Spezialangebote
Die Kosten für Spezialangebote, wie Überwachungsaufträge, Erstellung von Bonitätslebensläufen und Inkassoprognosen richten sich nach individuellem Aufwand.
Bitte fordern Sie dazu ein individuelles Angebot ab.
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