Tarife

Mit Auftragserteilung berechnen wir Ihnen für das vorgerichtliche Inkasso eine 1,3 Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe der einzuziehenden Forderung.
Für den nachgerichtlichen Forderungseinzug bieten wir Ihnen drei Tarifgruppen an:

As usual -Tarif

Sie erhalten 100 % Ertrag als Auftraggeber. Dafür werden alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.) durch Sie übernommen und eine 1,0 Gebühr sowie eine 0,3 Gebühr je Vollstreckungsauftrag nach dem RVG fällig.

Joint Venture -Tarif

80 % Ertrag für Sie als Auftraggeber. Alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.) werden von Ihnen übernommen. Eine Mindestgebühr von bis zu 1,0 nach dem RVG wird fällig.

Safety - Tarif

50 % Ertrag für Sie als Auftraggeber. Dafür tragen Sie jedoch nur alle externen Kosten (z.B. Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungsgebühren usw.).

Spezialangebote

Die Kosten für Spezialangebote, wie Überwachungsaufträge, Erstellung von Bonitätslebensläufen und Inkassoprognosen richten sich nach individuellem Aufwand. Bitte fordern Sie dazu ein individuelles Angebot ab.
Inkassoleistungen

Sachsen Inkasso - der Heimweg für Ihr Geld

Sachsen Inkasso | Riemannstraße 29 B | 04107 Leipzig | Telefon: 0176 10150892 | E-Mail: post@sachsen-inkasso.de