Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

In die Pfändungsfreigrenze hineinpfänden

Lassen die von uns gewonnenen Informationen den Schluss zu, dass der Schuldner zum Beginn Ihrer Geschäftsbeziehung bereits zahlungsunfähig war, gilt es zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Betrugsstraftat zu Ihrem Nachteil gegeben sind. Wir beraten mit Ihnen, ob ein Strafantrag angezeigt ist. Denn: Wussten Sie es? Liegt nachweisbar eine Forderung aus unerlaubter Handlung vor, besteht Ihrerseits sogar die Möglichkeit, in die gesetzliche Pfändungsfreigrenze des Schuldners hineinzupfänden.


Insolvenztourismus unterbinden

Wir prüfen die Möglichkeit der Beantragung eines Insolvenzverfahrens, um einen möglichen Insolvenztourismus
zu unterbinden. Dadurch erzeugen wir bei Ihrem Schuldner druckvoll einen Klärungsbedarf.


lnsolvenzzerschlagung

Lassen Sie durch uns die tatsächliche mit der legendisierten Lebensweise Ihres Schuldners
abgleichen. Gibt es Widersprüche? Insolvenzzerschlagung ist keine Zauberei.
Nutzen Sie mit unserer Hilfe Ihre Möglichkeiten der Versagungsantragstellung
bei Restschuldbefreiungs- und nicht werthaltigen Schuldenbereinigungsverfahren.

Hart - aber gerecht!

Bei Scheininsolvenzen und praktiziertem Insolvenztourismus reagieren Sie durch uns hart und gerecht. Stopfen Sie die Lücken des Insolvenzrechtes bei Ihrem unaufrichtigen Schuldner. Insolvenz muss nicht den Totalverlust Ihres Geldes bedeuten.

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