Was ist ein Inkasso - Was für ein Unternehmen ist Sachsen Inkasso? Sachsen Inkasso ist ein offizielles Rechtsdienstleistungsunternehmen, das auf Anforderung entsprechend geltendem Recht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG tätig wird. Sachsen Inkasso ist dazu da, dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen und ihn vom Aufwand der unmittelbaren Beitreibung zu entlasten. Sachsen Inkasso vermittelt dabei nach bestem Wissen und Gewissen zwischen Gläubiger und Schuldner und wendet geeignete Maßnahmen an, um den Ausgleich zwischen beiden Parteien herbeizuführen.
Sie und jede andere Rechtsperson können Sachsen Inkasso jederzeit damit beauftragen, titulierte oder nicht titulierte Forderungen gegenüber Dritten beizutreiben.
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Die Pflichten eines Inkassounternehmens - Wem ist Sachsen Inkasso verpflichtet? In erster Linie dem Auftraggeber, sprich Gläubiger, den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und - bei Tätigkeit im Ausland - denen des jeweiligen Staates. Sachsen Inkasso verpflichtet sich zudem gegenüber jedem Schuldner zu einer ehrlichen Sachbehandlung und dem Angebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sachsen Inkasso bemüht sich um die Herbeiführung eines friedlichen und einvernehmlichen Ausgleichs zwischen Gläubiger und Schuldner.
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Die Rechte eines Inkassounternehmens - Was darf Sachsen Inkasso?
Im Sinne des Auftraggebers betreibt Sachsen Inkasso die Anmahnung und Vollstreckung der Schuld in allen Stufen mit allen gebotenen Möglichkeiten. Dazu gehört beispielsweise auch die Durchführung von Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen.
Verweigert ein Schuldner seine Mitwirkung, so ist der Einsatz von wirkungsvollen Mitteln, wie z.B. der sofortigen Einbeziehung eines Gerichtsvollziehers zur Taschenpfändung vor Ort oder der mittelbaren Erwirkung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses für die Wohnung des Schuldners möglich.
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Die Pflichten des Schuldners - Wozu bin ich als Schuldner verpflichtet?
Sprechen Sie mit uns, sprechen wir mit Ihnen. Sprechen Sie nicht mit uns, handeln wir.
Idealerweise unterhält der Schuldner einen vertrauensvollen Kontakt zu Sachsen Inkasso. Er kann sich darauf verlassen, dass seine Daten gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt werden.
Der Schuldner sollte alle Fragen von Sachsen Inkasso wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, damit die best- und schnellstmögliche Lösung für alle Beteiligten (Gläubiger, Inkasso, Schuldner) des anstehenden Problems gefunden werden kann.
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Wer trägt die Kosten? Der Schuldner hat die Möglichkeit, durch seine aktive Mitwirkung Kosten zu vermeiden.
Sachsen Inkasso seinerseits verhindert unnötige Belastungen des Schuldners und stellt nur erstattungsfähige Kosten in Rechnung. Die Auflistung der erstattungsfähigen Kosten erfolgt im Rahmen der gebotenen Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
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Können Dritte davon erfahren, dass ein Inkassounternehmen gegen mich tätig wird?
Ja. Wenn ein Schuldner versucht, eine mögliche Zahlung zu vermeiden kann ein Inkassounternehmen Maßnahmen anregen oder durchführen, von denen Dritte wie Nachbarn oder Arbeitskollegen z.B. als Zeugen von Wohnungsöffnungen, Taschen- oder sonstigen Pfändungen bzw. durch die polizeiliche Absicherung dieser Maßnahmen Kenntnis erhalten.
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Darf Sachsen Inkasso Daten über mich sammeln?
Sachsen Inkasso darf alle für seine Tätigkeit notwendigen Daten erheben, verarbeiten und speichern.
Besteht beispielsweise Grund zu der Annahme, dass der Schuldner falsche oder unvollständige Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht hat, darf sich Sachsen Inkasso durch geeignete Maßnahmen ein Bild von der tatsächlichen Sachlage verschaffen.
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